Die kurze Antwort
Eine Marderfalle dürfen Sie kaufen, aber als Privatperson nicht aufstellen. Stein- und Baummarder sind Wild, und Wild fangen darf nur, wer in dem Gebiet die Jagd ausüben darf (§ 2 BJagdG). Wer trotzdem eine Lebendfalle im Garten oder auf dem Dachboden stellt, begeht Jagdwilderei, und darauf stehen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 292 StGB). Das gilt auch, wenn Sie den Marder danach frei lassen. Der erlaubte Weg ist Vergrämen und Aussperren, im Zweifel über den Jagdpächter oder einen Kammerjäger, der 200 bis 600 Euro für die Vergrämung verlangt. Stand: 5. September 2026.
Sind Marderfallen erlaubt?
Der Besitz ja, das Fangen nein. Die Tabelle zeigt, wer was darf.
| Wer | Was er darf | Was er nicht darf | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Sie als Eigentümer oder Mieter | Falle kaufen und besitzen, Marder stören, vertreiben, aussperren | Falle aufstellen, Marder fangen, töten, vergiften, Junge entnehmen | § 2 BJagdG, § 292 StGB |
| Jagdausübungsberechtigter (Jagdpächter, Eigenjagd) | Steinmarder in der Jagdzeit mit Lebendfalle fangen und erlegen | Fangen in der Schonzeit, Fallen, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten | § 1 BJagdG, § 19 BJagdG, Jagdzeit 16. Oktober bis 28. Februar (Bund) |
| Kammerjäger ohne Jagdschein | Vergrämen, abdichten, reinigen | Fangen, wenn er nicht selbst jagdausübungsberechtigt ist oder eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde hat | § 2 BJagdG |
| Eigentümer im befriedeten Bezirk (Haus und Hof) in einzelnen Ländern | Mit Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde fangen oder erlegen lassen | Ohne Genehmigung fangen | Landesjagdgesetze, zum Beispiel Niedersachsen, Sachsen-Anhalt |
Stand: 5. September 2026. Im befriedeten Bezirk ruht die Jagd, das heißt: Dort darf auch der Jagdpächter nicht ohne Weiteres fangen. Wer einen Marder im Haus fangen lassen will, geht über die untere Jagdbehörde des Landkreises. Sie entscheidet, ob und wer. Weiterführend: Lebendfalle für Marder, Mäuse und Co: Das gilt rechtlich (ludwigshafen24.de).
Warum darf man Marder nicht fangen?
Weil das Jagdrecht das Fangen von Wild dem Jagdausübungsberechtigten vorbehält und weil das Fangen dem Marder nicht hilft. Der Steinmarder steht im Bundesjagdgesetz als Haarwild (§ 2 BJagdG). Damit gehört das Recht, ihn zu fangen, zum Jagdrecht, das an Grund und Boden hängt und in Wohngebieten ruht. Dieses Recht erwerben Sie nicht durch einen Kauf im Baumarkt. Der zweite Grund ist praktisch: Ein gefangener Marder muss irgendwohin. Woanders freilassen ist Aussetzen und braucht eine Genehmigung (§ 28 BJagdG). Am neuen Ort trifft er auf einen Revierinhaber, und in Ihrem Dach zieht der nächste Marder ein, weil die Duftmarke bleibt. Das Fangen löst das Problem nicht einmal dann, wenn es erlaubt wäre. Was stattdessen wirkt, steht unter Marder vertreiben: Was wirklich hilft, was verboten ist und was der Kammerjäger kostet.
Welche Strafe droht für eine Marderfalle?
Jagdwilderei wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 292 StGB). Die Tat steht im Strafregister. Dazu kommt das Tierschutzgesetz: Ein Marder, der Tage in einer Falle sitzt oder in einer Totschlagfalle nicht sofort stirbt, ist ein Fall von Tierquälerei. Der Nachbar, der die Falle sieht, der Jagdpächter, der seine Reviere kennt, und die Falle selbst mit dem Marder darin sind die üblichen Wege, auf denen es zur Anzeige kommt.
Lebendfalle, Kastenfalle, Totschlagfalle: Was ist was?
Alle drei sind Marderfallen, keine davon dürfen Sie nutzen, und zwei davon darf nicht einmal der Jäger.
| Fallentyp | Wie sie arbeitet | Wer sie nutzen darf |
|---|---|---|
| Lebendfalle aus Draht (Kastenfalle, Marderfalle 120 Zentimeter) | Der Marder tritt auf eine Wippe, die Klappe schließt, er sitzt unversehrt in der Falle | Nur der Jagdausübungsberechtigte in der Jagdzeit, mit täglicher Kontrolle |
| Holzkastenfalle | Wie die Drahtfalle, dunkel, der Marder geht leichter hinein | Nur der Jagdausübungsberechtigte in der Jagdzeit |
| Kieferle und andere Wippbrettfallen | Lebendfalle mit Wippbrett und zwei Klappen | Nur der Jagdausübungsberechtigte in der Jagdzeit |
| Totschlagfalle, Eiabzugeisen, Schlagfalle | Tötet durch Schlag, oft nicht sofort | Niemand, wenn sie nicht sofort tötet (§ 19 BJagdG); Privatpersonen nie |
| Rattenfalle oder Klebefalle gegen Marder | Verletzt, tötet nicht | Niemand, Tierquälerei |
Stand: 5. September 2026. Fallen mit Ultraschall gibt es nicht; „Marderfalle Ultraschall“ meint ein Vergrämungsgerät.
Welcher Köder kommt in eine Marderfalle?
Der Jäger nutzt Eier, Trockenobst, Nüsse und Katzenfutter, oft mit einem Tropfen Fischöl. Für Sie ist das nur Wissen, kein Plan: Auch die beköderte Falle ohne Fangmechanismus lockt den Marder an Ihr Haus und macht die Sache schlimmer. Wer Marder loswerden will, nimmt Köder weg statt sie hinzulegen. Fallobst aufsammeln, Katzenfutter abends hinein, Hühnerstall mit Riegel schließen, Mülltonne zu. Das ist der Teil der Marderfalle, der für Sie legal und wirksam ist.
Was tun statt der Marderfalle?
Stören, aussperren, reinigen, oder den Jagdpächter fragen. Im Dach stören Sie den Marder am Tag mit Licht und Lärm, dichten nachts die Löcher ab fünf Zentimeter ab und entfernen danach Kot und Duftmarken. Die fünf Schritte mit Dauer und Kosten stehen unter Marder auf dem Dachboden: Geräusche, Kot, wie Sie ihn loswerden und wer zahlt. Am Auto helfen Motorwäsche und ein Gerät. Im Garten nehmen Sie ihm Futter und Unterschlupf. Sitzt der Marder verletzt fest oder kommen Sie mit Vergrämung nicht weiter, rufen Sie den Jagdpächter oder die untere Jagdbehörde: Der Jagdpächter darf in der Jagdzeit fangen, die Behörde kann Ausnahmen genehmigen. Der Kammerjäger verlangt für die Vergrämung 200 bis 600 Euro, das Abdichten des Dachs kostet 300 bis 1.500 Euro. Angebote von Kammerjägern in Ihrer Region erhalten Sie über Schädlingsbekämpfung in der Nähe: kostenlos Kammerjäger anfragen.
Häufige Fragen
Darf ich eine Marderfalle kaufen?
Ja. Baumärkte und Onlinehändler verkaufen Lebendfallen frei, weil Jäger sie nutzen. Der Kauf ist erlaubt, das Aufstellen durch Sie nicht.
Wie kann man Marder am besten fangen?
Gar nicht, wenn Sie keinen Jagdschein und kein Jagdrecht haben. Der Jäger fängt in der Jagdzeit mit einer Lebendfalle an den Laufwegen. Für Sie ist der beste Weg, den Marder zu vertreiben und auszusperren.
Wie bekomme ich einen Marder ohne Falle wieder los?
Mit Licht und Lärm am Tag, geschlossenen Löchern in der Nacht und einer Reinigung der Duftmarken. Am Auto mit Motorwäsche und Gerät. Alle Mittel mit Urteil stehen unter Marder vertreiben: Was wirklich hilft, was verboten ist und was der Kammerjäger kostet.
Was passiert mit einem gefangenen Marder?
Der Jäger erlegt ihn oder lässt ihn mit Genehmigung an einem anderen Ort frei. Ohne Genehmigung ist das Freilassen Aussetzen (§ 28 BJagdG). Für Sie stellt sich die Frage nicht, weil Sie ihn nicht fangen dürfen.
Darf ich eine Marderfalle im Auto oder auf dem Dachboden aufstellen?
Nein, der Ort ändert nichts. Auch im eigenen Haus, in der eigenen Garage und im eigenen Auto bleibt das Fangen Jagdwilderei. Erlaubt sind Gerät, Geruch, Licht, Lärm und Abdichten.
Wer hilft, wenn ich den Marder wirklich loswerden muss?
Zuerst der Kammerjäger mit Vergrämung und Abdichtung, dann der Jagdpächter, dessen Namen die untere Jagdbehörde des Landkreises nennt. Die Behörde kann im Einzelfall genehmigen, dass ein Marder im Haus gefangen wird.
Ist eine Marderfalle mit Ultraschall eine Falle?
Nein. Der Handel nennt Vergrämungsgeräte manchmal so, sie fangen nichts. Solche Geräte dürfen Sie nutzen, sie gehören zu den erlaubten Mitteln.
Gilt das Fangverbot auch für Waschbären?
Ja, der Waschbär unterliegt ebenfalls dem Jagdrecht. Als invasive Art darf er zusätzlich nicht ausgesetzt werden. Fangen darf auch hier nur der Jagdausübungsberechtigte.